Die Hauptschulabteilung orientiert sich am Bildungsplan für die Schule für Hörgeschädigte und am Bildungsplan der Hauptschule. Das Ziel ist der Hauptschulabschluss.
Die Hauptschule hat zwei gleichwertige Aufträge: Erziehungs- und Bildungsauftrag stehen gleichwertig nebeneinander.
Nach der Hauptschulabschlussprüfung können hörgeschädigte Jugendliche grundsätzlich die gleichen Bildungswege einschlagen, wie andere Hauptschulabsolventen auch.
Hauptschulabsolventen können unter folgenden Alternativen wählen:
- allgemeine Berufsausbildung
- allgemeine weiterführende Berufsfachschule (Ziel: Mittlere Reife)
Darüber hinaus besteht die besondere Möglichkeit an Berufsbildungswerken für Hörgeschädigte:
- eine schulische und fachpraktische Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu machen
- die Mittlere Reife in Berufsfachschulen für Hörgeschädigte zu erreichen



Hauptschule
